Zurzeit wird der Flächennutzungsplan der Stadt Hennef neu aufgestellt. Auf Antrag der CDU und mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und „Unabhängigen“ wurden auch Flächen an der Höhenstraße in Lanzenbach entgegen der Empfehlung der Stadtverwaltung und des beauftragten Planungsbüros in den Vorentwurf aufgenommen. Die SPD-Fraktion beanstandete den Beschluss wegen Befangenheit in der antragsstellenden CDU-Fraktion. Der Bürgermeister musste den Fehler zwar eingestehen, der Beschluss bleibt aber gültig. Mit einem Antrag fordert die SPD deshalb nun, dass die Fläche wieder aus dem Plan herausgenommen wird. Den Antrag können Sie hier nachlesen:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten darum, unseren Antrag in den weiteren Prozess der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans aufzunehmen und dem zuständigen Ausschuss im weiteren Verfahren zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Fläche 1.94 / S 4.1 in Hennef-Lanzenbach entgegen dem Vorentwurf nicht als Wohnbaufläche im neuen Flächennutzungsplan ausgewiesen wird.

Begründung:

Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und „Unabhängigen“ wurde die Fläche 1.94 / S 4.1 entgegen der Beschlussempfehlung der Stadtverwaltung in den Vorentwurf des Flächennutzungsplans aufgenommen. Dies geschah für uns durch einen Antrag der CDU-Fraktion in der Sitzung des zuständigen Fachausschusses überraschend. Die SPD-Fraktion hat gegen diese Aufnahme in den Flächennutzungsplan gestimmt und im Nachgang zur Sitzung den Sachverhalt intensiv diskutiert. Wir möchten die Eignung der Fläche erneut diskutieren und legen hiermit unsere Einwände gegen die begonnen Planungen vor.Besagte Fläche eignet sich aus Sicht der SPD-Fraktion nicht für die Ausweisung als Wohnbaufläche im neuen Flächennutzungsplan. Gegen diese Ausweisung sprechen folgende Sachverhalte: Die Standortbewertung des beauftragten Planungsbüros belegt eindeutig, dass die Fläche nicht sonderlich geeignet ist (Grundlegende Eignung 0, Prüfung Städtebau 0, Prüfung Natur und Umwelt – 5). Der Entwicklungsvorschlag benennt auch ganz deutlich, dass im Stadtgebiet wesentlich besser geeignete Flächen vorhanden sind. Eine Sichtung der Unterlagen zur Standortbewertung belegt diese Aussage.Die Planungen für eine Wohnbebauung entsprechen nicht dem Ziel des Regionalplans, der die Fläche als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung“ ausweist. Die Bebauung würde im Landschaftsschutzgebiet erfolgen. Sie liegt auch außerhalb der 1991 beschlossenen §34-Satzung für die Ortslage Lanzenbach. Aus städtebaulicher Sicht spricht auch die Infrastrukturausstattung (Entfernung zu Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Nahversorgung etc.) gegen die Ausweisung als Wohnbaufläche. Die Prüfung der Natur und Umwelt der besagten Fläche weist ein gutes Lebensraumpotential für z.B. Vogelarten und Fledermäuse aus. Auch die Gehölzstruktur wird als „schutzwürdig“ klassifiziert. Die Ortschaft Lanzenbach hat mit der jetzigen Bebauung ein abgeschlossenes Ortsbild mit klar strukturiertem Ortsrand. Das vorhandene Landschaftsschutzgebiet schafft eine attraktive Umgebung. Eine Ausweitung der Bebauung würde dieses Landschaftsbild negativ beeinflussen.mDie Topografie des Geländes kann nicht gerade als prädestiniert für Wohnbebauung angesehen werden. Nach vorhergehender Beschlusslage war eine Bebauung dieser Seite der Höhenstraße nie vorgesehen (z.B. Beschluss des Ausschusses für Dorfgestaltung vom 28.11.1995). Die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Höhenstraße stehen der Planung der Wohnbebauung kritisch bis ablehnend gegenüber. Hier sei an das Schreiben an den Bürgermeister und die Stadtratsfraktion samt Unterschriftenliste verwiesen. Der Entwicklungsvorschlag des Planungsbüros resümiert daher aus unserer Sicht treffend: „Aufgrund der siedlungsstrukturellen Lage und der ökologisch sensiblen Umgebung ist eine Wohnbauflächendarstellung nicht zu empfehlen. (…) In der Gesamtschau gibt es besser geeignete Flächen in integrierter Lage.“ Darüber hinaus wirft das Zustandekommen des Beschlusses in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Dorfgestaltung und Denkmalschutz am 18.9.2012 Fragen auf, weil Ausschlussgründe nach §43 GO NRW nicht angezeigt wurden und somit Befangenheit innerhalb der antragsstellenden Fraktion vorlag. Dies hat der Bürgermeister schriftlich bestätigt. Auch wenn dies gemäß §31 Abs. 6 GO NRW nicht zur Aufhebung des Beschlusses führen kann, wirft dieses Vorgehen bei der Fläche 1.94 / S 4.1 ein schlechtes Licht auf ein ansonsten professionell gestaltetes Verfahren der Flächennutzungsplanung. Dies schadet letztlich dem ganzen Verfahren.Die hier angeführten Punkte sprechen gegen eine Wohnbaubebauung. Die Entscheidungen im Rahmen der Flächennutzungsplanung sind letztlich Abwägungsentscheidungen. Diese Entscheidungen müssen im Interesse der Allgemeinheit erfolgen, nicht im Interesse einzelner. Die Frage ist letztlich einfach: Wem nützt die Ausweisung von Wohnbaufläche an dieser Stelle eigentlich? Rechtfertigt dieser Nutzen die Nicht-Beachtung des Landschaftsschutzes und der Anwohner/inneninteressen? Es ist für uns nicht ersichtlich, welche Gründe für eine Planung an dieser Stelle sprechen und wie diese die oben aufgeführten Einwände aufwiegen sollen. Eine Bebauung an dieser Stelle wirkt sich nicht wesentlich auf die Entwicklung der Ortslage Lanzenbach oder der Stadt Hennef aus. Der Stadt Hennef entstehen durch die Bebauung an dieser vom Planungsbüro als nicht sonderlich geeignet ausgewiesenen Fläche auch keine direkten Vorteile, weil sie z.B. nicht Eigentümerin dieser Fläche ist.Auf der Bürger/innen-Informationsveranstaltung zur Flächennutzungsplanung am 11.12.2012 in Söven wurde von Seiten des Planungsbüros und der Stadtverwaltung noch einmal bekräftigt, dass die Fläche 1.94 / S 4.1 nicht zur Planung vorgeschlagen wurde. Dies sei erst auf politischer Ebene erfolgt. Die Trennung in eine fachliche Sachebene und eine anders geartete politische Ebene halten wir für nicht zielführend und auch nicht für vermittelbar. Die Stadt Hennef investiert sehr viel Geld in die Flächennutzungsplanung und die Standortprüfungen durch das Fachbüro. Diese Ergebnisse müssen die Grundlage für sachlich fundierte Entscheidungen sein.Unter Beachtung aller Fakten halten wir die besagte Fläche für nicht geeignet. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans enthält ohnehin bedeutend mehr Wohnbaufläche als der ermittelte und angepeilte Bedarf. Einen Verzicht auf die Wohnbaufläche in Lanzenbach halten wir daher für geboten.

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